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# Offener Brief: Warum pauschale Mietwagen-Mindestpreise in Hannover europarechtlich nicht tragfähig wären – und dem Taxigewerbe nicht helfen

26.08.2026, 17:40#1
**An die Mitglieder des Rates und die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover sowie an die Kandidatinnen, Kandidaten und Parteien zur Kommunalwahl 2026**

Hannover, 26. August 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Hannover gelten derzeit keine Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen. Die Landeshauptstadt hat jedoch angekündigt, deren Einführung zu prüfen und die mögliche Höhe gutachterlich ermitteln zu lassen. Dieser offene Brief richtet sich daher nicht gegen eine bereits bestehende Regelung. Er ist ein Appell, von der Einführung pauschaler Mietwagen-Mindestpreise abzusehen, bevor aus einer politischen Absicht eine rechtsverbindliche Allgemeinverfügung wird.

Die Einführung solcher Mindestpreise – unabhängig davon, ob eine Fahrt über Uber, Bolt, eine andere Plattform, eine klassische Vermittlungszentrale, telefonisch oder unmittelbar beim Mietwagenunternehmen bestellt wird – wäre aus unserer Sicht rechtlich riskant und wirtschaftlich falsch.

Sie würde Mobilität verteuern, den Wettbewerb beschränken und legal arbeitenden Unternehmen einen wesentlichen Teil ihrer unternehmerischen Freiheit nehmen. Sie würde weder faire Löhne garantieren noch dem Taxigewerbe automatisch zusätzliche Aufträge verschaffen.

Wir betreiben selbst Taxi- und Mietwagenverkehr. Es geht uns deshalb nicht um einen Kampf gegen das Taxigewerbe. Es geht um die Frage, ob der Staat die Preise einer zugelassenen Verkehrsart künstlich anheben darf, um Wettbewerbsunterschiede auszugleichen, die vor allem durch die unterschiedliche Regulierung von Taxis und Mietwagen entstehen.

## Unterschiedliche Verkehrsarten brauchen keine identischen Preise

Mietwagenunternehmen dürfen ihre Preise grundsätzlich selbst kalkulieren. Ihre Kostenstrukturen unterscheiden sich erheblich.

Ein Betrieb kann mit günstigen Gebrauchtfahrzeugen, einer eigenen Werkstatt, niedrigen Verwaltungskosten und einer hohen Auslastung wirtschaftlich arbeiten. Andere Unternehmen setzen auf Neuwagen, Leasingfahrzeuge, Premiumangebote, Großraumfahrzeuge, Krankenfahrten, Flughafentransfers oder langfristige Beförderungsverträge.

Ein niedrigerer Fahrpreis ist deshalb nicht automatisch ein Dumpingpreis. Er kann das Ergebnis eines wirtschaftlicheren Betriebs, niedriger Fahrzeugkosten, einer besseren Auslastung oder einer gezielten Spezialisierung sein.

Ein einheitlicher Mindestpreis ignoriert diese Unterschiede. Wird er am Taxitarif ausgerichtet, wird die Kostenstruktur einer regulierten Verkehrsart zur staatlich verordneten Preisuntergrenze für eine andere Verkehrsart.

Besonders unverhältnismäßig wäre es, auch Unternehmen einzubeziehen, die überhaupt nicht mit internationalen Plattformen zusammenarbeiten. Ein örtlicher Mietwagenbetrieb, der seine Aufträge von Stammkunden, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Hotels oder Unternehmen erhält, ist nicht für mögliche Lockangebote oder Verdrängungsstrategien großer Plattformen verantwortlich.

Wer trotzdem alle Mietwagenunternehmen derselben Preisuntergrenze unterwirft, bekämpft kein konkret nachgewiesenes Fehlverhalten. Er beschränkt die freie Preisgestaltung einer gesamten, gesetzlich zugelassenen Branche.

## § 51a PBefG ist kein Freibrief

§ 51a Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes erlaubt Genehmigungsbehörden, zum Schutz öffentlicher Verkehrsinteressen tarifbezogene Regelungen für Mietwagen festzulegen. Dazu können grundsätzlich auch Mindestbeförderungsentgelte gehören.

Die entscheidenden Worte lauten jedoch „kann“ und „zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen“. Die Vorschrift verpflichtet eine Kommune nicht zur Einführung von Mindestpreisen und erlaubt keinen beliebigen Konkurrenzschutz.

Die Stadt müsste zunächst konkret nachweisen, welches öffentliche Verkehrsinteresse in Hannover gefährdet ist, wodurch diese Gefährdung verursacht wird und weshalb ausgerechnet ein Mindestpreis geeignet und erforderlich sein soll, das Problem zu lösen.

Die bloße Behauptung, Mietwagen seien zu günstig oder das Taxigewerbe verliere Aufträge, reicht dafür nicht aus. Die wirtschaftliche Absicherung einer bestimmten Gruppe von Unternehmen ist nicht automatisch ein öffentliches Verkehrsinteresse.

Außerdem muss jede Anwendung des deutschen Personenbeförderungsgesetzes mit höherrangigem europäischem Recht vereinbar sein. Eine nationale Ermächtigungsgrundlage setzt die europäischen Grundfreiheiten nicht außer Kraft.

## Der europarechtliche Kern des Problems

Artikel 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union schützt die Niederlassungsfreiheit. Erfasst werden auch staatliche Regelungen, die den Markteintritt oder die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten behindern oder weniger attraktiv machen.

Ein verbindlicher Mindestpreis kann genau diese Wirkung entfalten. Ein neues oder besonders effizient arbeitendes Unternehmen dürfte seinen Preisvorteil nicht mehr an die Fahrgäste weitergeben. Das betrifft nicht nur deutsche Kleinbetriebe, sondern ebenso Unternehmen, Plattformen und Investoren aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

Besonders wichtig ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juni 2023 in der Rechtssache „Prestige and Limousine“, C-50/21.

Das Verfahren betraf zwar keine deutschen Mindestpreise, sondern Genehmigungs- und Mengenbeschränkungen für Mietwagendienste im Großraum Barcelona. Der EuGH hat dabei jedoch grundlegende Maßstäbe formuliert:

* Rein wirtschaftliche Gründe rechtfertigen keine Beschränkung der europäischen Niederlassungsfreiheit.
* Die Sicherung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit des Taxigewerbes ist grundsätzlich ein solches wirtschaftliches Ziel.
* Die nationale Bezeichnung des Taxiverkehrs als Dienstleistung von allgemeinem Interesse genügt nicht automatisch.
* Verkehrssteuerung, Umweltschutz und die Organisation des öffentlichen Raums können legitime Ziele sein, müssen aber konkret belegt werden.
* Jede Beschränkung muss geeignet, erforderlich, verhältnismäßig und konsequent auf das angegebene Ziel ausgerichtet sein.
* Weniger belastende Alternativen müssen ernsthaft geprüft werden.

Daraus folgt nicht, dass jeder theoretisch denkbare Mietwagen-Mindestpreis automatisch rechtswidrig wäre. Es folgt aber sehr wohl, dass eine pauschale Regelung europarechtlich nicht tragfähig wäre, wenn ihr tatsächlicher Zweck darin besteht, das Taxigewerbe vor günstigeren Wettbewerbern zu schützen.

Auch die besonderen Pflichten des Taxigewerbes ändern diesen Maßstab nicht automatisch. Im Barcelona-Verfahren waren Taxis ebenfalls reguliert, tarifgebunden und mit besonderen Pflichten belastet. Trotzdem durfte ihre wirtschaftliche Absicherung nicht ohne Weiteres als Rechtfertigung für die Beschränkung der Mietwagenunternehmen herangezogen werden.

## Eine ernsthafte Prüfung muss vor der Entscheidung stattfinden

Bevor Hannover überhaupt über den Erlass einer Allgemeinverfügung nachdenkt, müssten mindestens folgende Fragen nachvollziehbar beantwortet werden:

1. Welches konkrete öffentliche Verkehrsinteresse ist in Hannover nachweisbar gefährdet?
2. Welche belastbaren Daten belegen, dass gerade niedrigere Mietwagenpreise diese Gefährdung verursachen?
3. Wie viele Aufträge sind tatsächlich vom Taxi zum Mietwagen abgewandert?
4. Wie viele Fahrgäste würden bei höheren Preisen auf die Fahrt verzichten oder auf das private Auto ausweichen?
5. Weshalb sollen auch unabhängige Mietwagenbetriebe ohne Plattformanbindung reguliert werden?
6. Warum sollen unterschiedliche Fahrzeugklassen und Geschäftsmodelle derselben Preisuntergrenze unterliegen?
7. Wie soll die konkrete Mindestpreishöhe sachlich und rechtssicher berechnet werden?
8. Welche weniger belastenden Maßnahmen wurden geprüft?
9. Welche Auswirkungen wären für Menschen mit geringem Einkommen, Schichtbeschäftigte, Familien und Fahrgäste am Stadtrand zu erwarten?
10. Wie sollen Fahrten behandelt werden, die in Hannover beginnen, aber außerhalb des Stadtgebiets enden oder umgekehrt?

Eine allgemeine Berufung auf „Dumping“, „fairen Wettbewerb“ oder „Klimaschutz“ ersetzt keine belastbare Untersuchung.

## Auch die deutsche Rechtsprechung mahnt zur Vorsicht

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat Mindestbeförderungsentgelte auf Grundlage des § 51a PBefG zwar grundsätzlich für möglich gehalten. Es beanstandete jedoch die konkrete Ausgestaltung, weil die festgelegten Entgelte teilweise sogar deutlich oberhalb des Taxitarifs lagen. Das Urteil vom 15. November 2024, Aktenzeichen 1 K 311/23, ist keine höchstrichterliche Entscheidung und kein Freibrief für andere Kommunen.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stoppte am 1. April 2026 im Eilverfahren die Vollziehung der Essener Mindestpreisregelung gegenüber zwei Antragstellerinnen. Das Gericht beanstandete insbesondere die unbestimmte Berechnung bei Fahrten über Stadtgrenzen hinweg und äußerte Zweifel an der kommunalen Zuständigkeit für außerhalb des Stadtgebiets zurückgelegte Strecken.

Der Beschluss entschied nicht abschließend über sämtliche grundsätzlichen Fragen. Er zeigt aber, wie schnell eine solche Regelung an Bestimmtheit, Zuständigkeit und praktischer Umsetzbarkeit scheitern kann.

Hannover sollte diese rechtlichen Auseinandersetzungen nicht wiederholen, sondern ihre Erkenntnisse berücksichtigen, bevor eine eigene Regelung beschlossen oder erlassen wird.

## Ein Mindestpreis garantiert keine fairen Löhne

Ein höherer Fahrpreis führt nicht automatisch zu besseren Arbeitsbedingungen.

Ein Mindestpreis bestimmt nur, was der Fahrgast mindestens bezahlen muss. Er schreibt nicht vor, welcher Anteil beim Fahrer ankommt. Er begrenzt keine Plattformprovision, kontrolliert keine Arbeitszeit und garantiert weder Mindestlohn noch Sozialversicherungsbeiträge.

Die zusätzlichen Einnahmen können vollständig beim Vermittler oder beim Unternehmen verbleiben. Für den Fahrer ist dadurch kein einziger zusätzlicher Euro garantiert.

Wenn Unternehmen gegen Mindestlohn, Arbeitszeitrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Genehmigungspflichten oder die personenbeförderungsrechtlichen Vorgaben verstoßen, müssen genau diese Verstöße kontrolliert und sanktioniert werden.

Sozialdumping bekämpft man durch Sozialkontrollen. Steuerhinterziehung bekämpft man durch die Prüfung von Zahlungsströmen und Aufzeichnungen. Illegale Personenbeförderung bekämpft man durch Fahrzeug-, Fahrer- und Betriebskontrollen.

Den Fahrgästen höhere Preise vorzuschreiben, ist dafür weder zielgenau noch erforderlich.

## Das Taxigewerbe erhält dadurch keinen garantierten Auftrag

Ein Mietwagen-Mindestpreis macht das Taxi nicht automatisch attraktiver. Er macht zunächst nur eine andere Beförderungsleistung teurer.

Ein Fahrgast, dem eine Fahrt zu teuer wird, steigt nicht zwangsläufig ins Taxi. Er kann auf die Fahrt verzichten, das eigene Auto benutzen, sich privat abholen lassen, öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder auf nicht ordnungsgemäß angemeldete Angebote ausweichen.

Gerade bei jungen Menschen, Schichtarbeitern, Familien und Fahrgästen mit geringem Einkommen ist der Preis entscheidend. Wird eine Fahrt künstlich verteuert, verschwindet ein Teil der Nachfrage vollständig aus dem gewerblichen Personenverkehr.

Auch die behauptete Klimawirkung müsste erst belegt werden. Mietwagen können den ÖPNV nachts, auf der letzten Meile oder bei schlechten Verbindungen ergänzen. Werden solche Fahrten zu teuer, können private Pkw, private Abholfahrten und zusätzlicher Fahrzeugbesitz attraktiver werden.

Ein Mindestpreis schafft daher keinen einzigen garantierten Taxi-Auftrag. Er kann sogar den gesamten Markt für gewerbliche Personenbeförderung verkleinern.

## Große Plattformen könnten gestärkt werden

Pauschale Mindestpreise werden häufig mit dem Einfluss großer Plattformen begründet. Tatsächlich können sie deren Stellung weiter festigen.

Ein internationaler Konzern verfügt über eine bekannte Marke, eine leistungsfähige App, große Kundendatenbestände und erhebliches Kapital. Wird ein Mindestpreis vorgeschrieben, kann die Plattform den Kundenpreis erhöhen und ihr Geschäftsmodell fortsetzen.

Kleine örtliche Mietwagenunternehmen verlieren dagegen eine ihrer wichtigsten Möglichkeiten, sich durch individuell kalkulierte Angebote von großen Marktteilnehmern abzugrenzen.

Der Staat würde den Plattformen im ungünstigsten Fall eine höhere Marge ermöglichen, während er unabhängigen Betrieben den Preiswettbewerb nimmt. Eine Regelung, die große Plattformen treffen soll, aber kleine örtliche Unternehmen gleichermaßen belastet, verfehlt ihr Ziel.

## Was dem Taxigewerbe tatsächlich helfen würde

Das Taxigewerbe braucht bessere eigene Rahmenbedingungen und keinen staatlich verteuerten Wettbewerber.

Sinnvolle Maßnahmen wären insbesondere:

* flexible Tarifkorridore und rechtssichere Festpreise für vorbestellte Taxifahrten,
* weniger Bürokratie und schnellere Genehmigungsverfahren,
* moderne digitale Bestell- und Abrechnungsmöglichkeiten,
* konsequente Kontrollen aller Taxi-, Mietwagen- und Plattformanbieter,
* wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen Mindestlohn, Arbeitszeit-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht,
* gezielte Maßnahmen gegen konkret nachgewiesene marktverdrängende Preise,
* eine bessere Taxiverfügbarkeit zu Randzeiten,
* eine angemessene Finanzierung ausdrücklich übertragener Gemeinwohlleistungen,
* mehr barrierefreie Fahrzeuge,
* eine stärkere Einbindung von Taxis in Krankenfahrten und ÖPNV-Ergänzungsangebote.

Wenn die Stadt besondere Leistungen vom Taxigewerbe erwartet, die sich wirtschaftlich nicht tragen, muss sie diese Leistungen konkret definieren und gegebenenfalls vergüten. Sie darf deren Finanzierung nicht indirekt sämtlichen Mietwagenkunden auferlegen.

## Die Kommunalwahl macht die geplanten Mindestpreise zu einer politischen Frage

Am 13. September 2026 werden in Hannover unter anderem der Rat und das Stadtoberhaupt neu gewählt. Ihre künftige Zusammensetzung wird darüber entscheiden, ob die Planung von Mietwagen-Mindestpreisen weiterverfolgt, verändert oder beendet wird.

Dabei muss zwischen veröffentlichten Programmen, politischen Tendenzen und Aussagen in persönlichen Gesprächen unterschieden werden. Mehrere Hannoveraner Wahlprogramme enthalten keine ausdrückliche Festlegung zu Mietwagen-Mindestpreisen. Die folgende Einordnung beschreibt deshalb Wahrscheinlichkeiten und Gesprächsstände, keine verbindlichen Wahlversprechen:

* **SPD – bisher eher regulierungsorientiert, aber nicht abschließend festgelegt:** Die Planung wurde öffentlich durch Dr. Axel von der Ohe als zuständigem Dezernenten vertreten. Er begründete Mindestentgelte unter anderem mit fairen Arbeitsbedingungen und der verkehrspolitischen Einordnung zwischen ÖPNV und Taxi. Im persönlichen Gespräch mit unserem Unternehmen hat Dr. von der Ohe jedoch signalisiert, die Frage ergebnisoffen prüfen zu wollen. Diese Gesprächsbereitschaft begrüßen wir ausdrücklich. Ergebnisoffenheit muss bedeuten, dass nach Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Argumente auch die Entscheidung möglich bleibt, auf eine Einführung zu verzichten.

* **Bündnis 90/Die Grünen – vermutlich eher offen für eine Regulierung:** Das Wahlprogramm nennt Taxi- oder Mietwagen-Mindestpreise nicht ausdrücklich. Die starke Betonung von Verkehrslenkung, ÖPNV, Klimaschutz und kommunaler Regulierung lässt vermuten, dass die Partei einer solchen Maßnahme grundsätzlich eher offen gegenübersteht. Eine verbindliche Position zur konkreten Hannoveraner Planung ist daraus aber nicht abzuleiten.

* **Die Linke und BSW – tendenziell eher regulierungsbereit:** Beide Parteien betonen regelmäßig Arbeitnehmerschutz und die Begrenzung der Marktmacht großer Plattformunternehmen. Das spricht für eine grundsätzlich regulierungsfreundliche Haltung. Eine klar veröffentlichte Position zur konkreten Einführung pauschaler Mindestpreise in Hannover ist bislang jedoch nicht erkennbar.

* **CDU – eher offen bis skeptisch:** Das Hannoveraner CDU-Programm betont wirtschaftliche Vernunft, weniger Bürokratie und alltagstaugliche Mobilität. Das könnte gegen eine zusätzliche Preisregulierung sprechen. Eine ausdrückliche Festlegung zu Mietwagen-Mindestpreisen fehlt jedoch. Der Oberbürgermeisterkandidat Peter Karst und die Ratskandidierenden sollten ihre Position deshalb konkret benennen.

* **FDP – voraussichtlich am deutlichsten gegen eine zusätzliche Preisregulierung:** Aufgrund ihrer wettbewerbs- und marktwirtschaftlichen Ausrichtung ist bei der FDP am ehesten eine Ablehnung pauschaler Mindestpreise zu erwarten. Auch hier wäre eine ausdrückliche schriftliche Festlegung für Hannover wünschenswert.

* **AfD – nach persönlichen Aussagen gegen die Einführung:** Vertreter der AfD haben sich in persönlichen Gesprächen mit uns gegen eine Einführung von Mietwagen-Mindestpreisen ausgesprochen. Diese Aussagen sind als persönlicher Gesprächsstand wiederzugeben und nicht mit einer förmlich beschlossenen Parteiposition gleichzusetzen. In dieser konkreten Frage ist die Hannoveraner AfD nach den uns gegenüber gemachten Aussagen jedoch den Regulierungsgegnern zuzuordnen.

* **Volt, Piraten, Die Hannoveraner und weitere Gruppen – bislang keine ausreichend klare Position:** Aus den öffentlich zugänglichen Programmen lässt sich keine belastbare Festlegung zur konkreten Mindestpreisplanung ableiten.

Diese Einordnung ist keine allgemeine Wahlempfehlung. Sie soll deutlich machen, wer sich erkennbar eher für Regulierung ausspricht, wer voraussichtlich skeptischer ist und wo eine verbindliche Aussage noch fehlt.

Alle Parteien und Kandidierenden sollten vor der Wahl folgende Fragen beantworten:

1. Unterstützen Sie die Einführung pauschaler Mindestpreise für Mietwagen in Hannover?
2. Welches konkrete öffentliche Verkehrsinteresse soll dadurch geschützt werden?
3. Welche Daten belegen, dass ein Mindestpreis dem Taxigewerbe tatsächlich zusätzliche Aufträge verschafft?
4. Soll eine Regelung auch für Unternehmen ohne Plattformanbindung gelten?
5. Wie soll sichergestellt werden, dass höhere Fahrpreise tatsächlich bei den Fahrern ankommen?
6. Welche weniger belastenden Maßnahmen wollen Sie stattdessen oder vorrangig umsetzen?
7. Werden Sie die Gutachten, Marktdaten und Berechnungsgrundlagen vor einer Entscheidung vollständig veröffentlichen?

## Unsere Forderungen

Wir fordern Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover auf,

1. von der Einführung pauschaler Mietwagen-Mindestpreise abzusehen,
2. vor jeder weiteren Entscheidung eine umfassende, unabhängige und tatsächlich ergebnisoffene rechtliche und wirtschaftliche Prüfung durchzuführen,
3. sämtliche Gutachten, Marktdaten, Berechnungsmodelle und Entwürfe vor einer Beschlussfassung vollständig zu veröffentlichen,
4. die Auswirkungen auf kleine Mietwagenunternehmen, Fahrer, Fahrgäste und den Wettbewerb untersuchen zu lassen,
5. unabhängige Betriebe ohne Plattformanbindung nicht für mutmaßliches Verhalten internationaler Plattformen haftbar zu machen,
6. tatsächliche Rechtsverstöße gezielt zu kontrollieren und zu sanktionieren,
7. das Taxigewerbe durch eigene Reformen zu stärken,
8. vor einer Entscheidung Taxi- und Mietwagenunternehmen, Fahrer, Fahrgäste, Verbrauchervertreter und unabhängige Wettbewerbsfachleute anzuhören.

Eine funktionierende soziale Marktwirtschaft braucht klare Regeln. Sie braucht aber ebenso Wettbewerb, Innovation und die Möglichkeit, wirtschaftliche Vorteile an Kunden weiterzugeben.

Mobilität wird nicht gerechter, indem der Staat sie künstlich verteuert. Das Taxigewerbe wird nicht stärker, indem anderen legalen Unternehmen der Preiswettbewerb genommen wird. Faire Arbeitsbedingungen entstehen nicht durch einen vorgeschriebenen Kundenpreis, sondern durch die konsequente Durchsetzung des Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Personenbeförderungsrechts.

Hannover hat noch die Möglichkeit, auf eine rechtlich riskante und wirtschaftlich schädliche Regulierung zu verzichten. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden.

**S&M Future GmbH**
Taxi- und Mietwagenunternehmen aus Hannover

**Redaktionsstand: 26. August 2026**

## Rechtliche und politische Grundlagen

* [Planung der Landeshauptstadt Hannover zu Mietwagen-Mindestpreisen](https://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Landeshauptstadt-Hannover/Meldungsarchiv-f%C3%BCr-das-Jahr-2025/Stadt-plant-flexible-Taxi-Festpreise-und-Mietwagen-Mindestpreise)
* [§ 51a Personenbeförderungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__51a.html)
* [Artikel 49 AEUV – Niederlassungsfreiheit](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:12012E049)
* [EuGH, Urteil vom 8. Juni 2023 – C-50/21, Prestige and Limousine](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62021CJ0050)
* [VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 1. April 2026 – 7 L 141/26](https://www.justiz.nrw.de/presse/2026-04-01)
* [Informationen zur Kommunalwahl am 13. September 2026](https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Politik/Wahlen-Statistik/Kommunalwahlen-2026-in-der-Region-Hannover)
* [Offizielle Bewerberinnen und Bewerber für das Oberbürgermeisteramt](https://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Landeshauptstadt-Hannover/Aktuelle-Meldungen-und-Veranstaltungen/Neun-Be%C2%ADwerber%C2%AD*innen-f%C3%BCr-das-OB-Amt)
* [Kommunalwahlprogramm 2026 der CDU Hannover](https://cdu-hannover-stadt.de/kommunalwahlprogramm-2026-der-cdu-hannover/)
* [Kommunalwahlprogramm 2026 der Grünen Hannover](https://stadtverband-gruene-hannover.de/unser-wahlprogramm/)
* [Kommunalwahlprogramm 2026 der SPD Hannover](https://spd-hannover.de/uploads/spdRegionHannover/02-06-2026-SPD-Zukunftsprogramm-fuer-die-LHH-zur-Kommunalwahl-2026_final.pdf)
* [Kommunalwahlprogramm 2026 von Volt Hannover](https://voltdeutschland.org/hannover/programm/programme/kommunalwahlprogramm-hannover-2026)

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