13.10.2026, 09:06#1
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Trotzdem wird digitale Barrierefreiheit in unserer Branche oft noch wie ein Sonderwunsch behandelt. Für unabhängige Mietwagenunternehmen ist das zu kurz gedacht: Wer eine Fahrt nur über kleine Schaltflächen, unbeschriftete Eingabefelder oder einen schwer verständlichen Buchungsablauf anbietet, verliert nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Fahrgäste, Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen und alle, die unter Zeitdruck buchen.
Die gute Nachricht: Gerade Uber und andere Vermittlungsplattformen können kleinen Betrieben den Zugang zu einer professionell entwickelten, getesteten und ständig aktualisierten Buchungstechnik eröffnen. Barrierefreiheit wird dadurch nicht kostenlos, aber die Entwicklungskosten werden auf sehr viele Buchungen und Partnerunternehmen verteilt. Das ist ein handfester Vorteil für Nachfrage, Auslastung, Preistransparenz und zusätzliche Mobilitätsangebote.
## Was das BFSG für Online-Buchungen tatsächlich bedeutet
Das BFSG erfasst seit dem 28. Juni 2025 unter anderem „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“. Gemeint sind digitale Dienste über Webseiten oder mobile Anwendungen, die auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden. Eine Online-Buchungsstrecke für eine Personenbeförderung kann deshalb unter das Gesetz fallen, auch wenn Taxi- und Mietwagenverkehr in der besonderen Aufzählung der Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsverkehre nicht genannt ist. Entscheidend sind der konkrete Buchungsweg, die Vertragsstruktur und die Rolle des jeweiligen Anbieters.
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit erläutert ausdrücklich: Zielt eine Website oder App auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags, kann sie als elektronischer Geschäftsverkehr erfasst sein. Nach ihrer Auslegung sprechen die gesetzlichen Anforderungen zudem dafür, nicht nur den letzten „Jetzt buchen“-Knopf, sondern die gesamte betreffende Website oder App barrierefrei zu gestalten.
Wichtig für viele kleine Mietwagenunternehmen ist die Ausnahme in § 3 Absatz 3 BFSG: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind von den Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens zwei Millionen Euro Jahresbilanzsumme hat. Die Ausnahme ist aber kein Verbot freiwilliger Barrierefreiheit – und sie gilt nicht automatisch für einen großen Plattformbetreiber, nur weil die angeschlossenen Partner klein sind.
Wer eine eigene Website oder App mit direkter Verbraucherbuchung betreibt, sollte deshalb seine konkrete Einordnung prüfen lassen. Wer ausschließlich über eine Plattform vermittelt wird, profitiert zunächst von deren Buchungsoberfläche; für eigene digitale Vertriebskanäle bleibt der Betrieb selbst verantwortlich. Das ist keine individuelle Rechtsberatung, sondern eine praktische Trennung der Rollen.
## Warum Plattformen hier besonders nützlich sind
Ein Betrieb mit fünf oder acht Fahrzeugen kann kaum ein eigenes Team für Screenreader-Tests, Tastaturbedienung, verständliche Fehlermeldungen, Kontraste, Bedienhilfen und laufende Betriebssystem-Updates finanzieren. Eine Vermittlungsplattform kann genau diese Arbeit zentral leisten und für tausende Partner nutzbar machen.
Für den Unternehmer entstehen daraus fünf konkrete Vorteile:
1. **Mehr erreichbare Nachfrage:** Eine verständliche, mit assistiven Technologien nutzbare Buchung öffnet den Zugang für Fahrgäste, die sonst an der Bestellstrecke scheitern oder auf telefonische Hilfe angewiesen wären.
2. **Bessere Auslastung:** Plattformen bündeln auch verstreute Nachfrage. Spezielle Fahrzeugmerkmale oder zusätzliche Unterstützung lassen sich sichtbarer machen und gezielter vermitteln.
3. **Preistransparenz:** Wenn Preis, Wartezeit, Fahrzeugoption und Bedingungen barrierefrei wahrnehmbar sind, können Fahrgäste Angebote selbstständig vergleichen und buchen.
4. **Weniger manuelle Arbeit:** Eine funktionierende digitale Bestellung reduziert Rückfragen und entlastet die Disposition – besonders außerhalb klassischer Bürozeiten.
5. **Schnellere Verbesserungen:** Fehler können zentral behoben werden, statt dass jeder Kleinbetrieb dieselbe technische Baustelle einzeln bezahlt.
Uber erklärt auf seiner deutschen Barrierefreiheitsseite, die Plattform arbeite daran, die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA zu erfüllen, und biete Funktionen für Fahrgäste sowie Fahrerinnen und Fahrer mit Behinderungen. Mit Uber WAV beschreibt das Unternehmen außerdem eine buchbare Option für rollstuhlgerechte Fahrzeuge, wo diese verfügbar ist. Das sind sinnvolle Ansätze – aber Unternehmensangaben ersetzen weder unabhängige Prüfung noch eine flächendeckende Verfügbarkeit.
## Digitale Barrierefreiheit ersetzt kein passendes Fahrzeug
Der wichtigste Einwand lautet: Eine barrierefreie App hilft wenig, wenn am Ende kein geeignetes Fahrzeug kommt. Das stimmt. Digitale und physische Barrierefreiheit dürfen nicht verwechselt werden.
Gerade hier können Plattformen dennoch einen Unterschied machen. Sie können Nachfrage nach rollstuhlgerechten Fahrzeugen oder zusätzlicher Ein- und Ausstiegshilfe sichtbar bündeln, passende Fahrzeuge gezielt vermitteln und längere Einsatzwege wirtschaftlicher machen. Für einen einzelnen Betrieb ist eine selten nachgefragte Spezialoption schwer auszulasten; über eine größere Vermittlung steigt die Chance, dass das Fahrzeug tatsächlich regelmäßig eingesetzt wird.
Das setzt ehrliche Kennzeichnungen voraus. „Faltrollstuhl passt in den Kofferraum“, „Fahrer unterstützt beim Einsteigen“ und „Beförderung im Rollstuhl mit Rampe und Sicherungssystem“ sind drei verschiedene Leistungen. Eine Plattform sollte sie nicht in einem unscharfen Symbol zusammenwerfen. Sie muss außerdem anzeigen, in welchen Gebieten und zu welchen Zeiten ein Angebot wirklich verfügbar ist.
## Die Gegenargumente – und was daran richtig ist
**„Kleine Betriebe sind doch ohnehin ausgenommen.“** Rechtlich kann das bei Dienstleistungen zutreffen. Unternehmerisch bleibt Barrierefreiheit trotzdem sinnvoll. Die Bundesregierung verweist auf rund 13 Millionen Menschen in Deutschland, die durch Behinderung oder Alter beeinträchtigt sind. Nicht jede Person benötigt ein Spezialfahrzeug; viele brauchen zunächst nur eine bedienbare Buchung, klare Informationen und verlässliche Kommunikation.
**„Plattformen werden dadurch noch mächtiger.“** Der Skalenvorteil ist real und kann Abhängigkeiten verstärken. Die Antwort sollte aber nicht lauten, kleine Unternehmen auf technisch schwachen Insellösungen festzuhalten. Besser sind Mehrplattform-Strategien, offene Schnittstellen, exportierbare Buchungsdaten und ein eigener barrierearmer Direktkanal als Ergänzung. Uber und andere Vermittler sollten Wettbewerb ermöglichen, nicht Exklusivität erzwingen.
**„Barrierefreiheit ist teuer und fehleranfällig.“** Ja, seriöse Tests und laufende Pflege kosten Geld. Genau deshalb ist geteilte Infrastruktur sinnvoll. Teurer kann es sein, jeden Betrieb einzeln programmieren zu lassen oder erst nach Beschwerden unter Zeitdruck nachzubessern. Außerdem sind klare Beschriftungen, verständliche Preise und robuste Fehlermeldungen keine Spezialfunktionen – sie verbessern die Buchung für alle.
**„Ein Prüfzeichen oder ein Zusatz-Widget löst das Problem.“** So einfach ist es nicht. Entscheidend ist, ob der komplette Buchungsprozess tatsächlich auffindbar, verständlich und ohne besondere Erschwernis nutzbar ist. Ein eingeblendetes Hilfsmenü kann eine schlecht aufgebaute Buchungsstrecke nicht automatisch reparieren.
## Ein belegbares Vollzugsproblem – und klare Interessen
Das Gesetz galt bereits ab 28. Juni 2025. Eine bundesweit gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder existiert inzwischen; ihre öffentlich nutzbare Website mit Formularen für Barrieren ging jedoch erst im Juni 2026 online. Diese zeitliche Lücke bei der praktischen Sichtbarkeit der zentralen Anlaufstelle war für Unternehmen und Verbraucher unbefriedigend. Sie ist ein belegbares Verwaltungsproblem, aber kein Beweis für Korruption.
Auch die Interessenlage sollte offen benannt werden: Verbände von Menschen mit Behinderungen verlangen zu Recht wirksame Teilhabe und Kontrolle. Softwareanbieter und Beratungen verdienen an Prüfungen und Umsetzungen. Große Plattformen gewinnen durch einheitliche Standards einen Skalenvorteil. Branchenverbände kleiner Unternehmen wollen Kosten und Haftungsrisiken begrenzen. Keine dieser Positionen ist automatisch illegitim. Problematisch wird es erst, wenn technische Regeln so kompliziert oder proprietär werden, dass nur wenige große Anbieter sie praktisch erfüllen können.
Deshalb sollte die Politik offene Standards, verständliche Leitlinien, kostenlose Beratung und verhältnismäßige Kontrollen sichern. Plattformen sollten ihre Barrierefreiheit transparent prüfen lassen und Partnerbetrieben klare Informationen geben, welche Teile des Buchungsprozesses sie übernehmen – und welche nicht.
## Fazit
Die Kleinstunternehmens-Ausnahme schützt viele unabhängige Mietwagenbetriebe vor unverhältnismäßiger Bürokratie. Sie sollte aber nicht als Freifahrtschein verstanden werden, einen großen Kundenkreis digital auszusperren. Für kleine Betriebe ist die wirtschaftlich klügste Lösung oft nicht die teure Eigenentwicklung, sondern die Nutzung starker Vermittlungsplattformen plus ein einfacher eigener Direktkanal.
Uber und andere Plattformen können Nachfrage bündeln, Preise transparent darstellen, barrierefreie Buchungstechnik skalieren und spezialisierte Mobilitätsangebote besser auslasten. Im Gegenzug müssen sie Verfügbarkeit ehrlich anzeigen, offene Schnittstellen unterstützen und dürfen Barrierefreiheit nicht mit einem Werbesiegel verwechseln.
## Fragen an die Runde
- Nutzt Ihr Betrieb bereits eine Buchungs-App oder Website, die mit Screenreader und Tastatur praktisch getestet wurde?
- Welche Angaben zu Einstiegshilfe, Faltrollstuhl und rollstuhlgerechtem Fahrzeug fehlen heute in den gängigen Plattformen?
- Würdet ihr für nachweislich barrierefreie Plattformtechnik eine höhere Vermittlungsgebühr akzeptieren – oder muss das zur Grundleistung gehören?
- Sollte die Kleinstunternehmens-Ausnahme bestehen bleiben, oder braucht es stattdessen Förderung und längere Übergangsfristen?
- Wie kann man verhindern, dass Barrierefreiheitsstandards zur Eintrittsbarriere zugunsten weniger Großanbieter werden?
## Quellen
- [Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, § 1 – Anwendungsbereich](https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__1.html)
- [BFSG, § 2 – Begriffe und Definition des Kleinstunternehmens](https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__2.html)
- [BFSG, § 3 – Anforderungen und Ausnahme für Kleinstunternehmen](https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__3.html)
- [Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zum elektronischen Geschäftsverkehr, Stand Mai 2025](https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/FAQ-elektronischer-Geschaeftsverkehr/faq-elektronischer-Geschaeftsverkehr_node)
- [Bundesregierung: Fragen und Antworten zum BFSG, 26. Juni 2025](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-2353790)
- [Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit](https://www.mlbf-barrierefrei.de/)
- [Bundesfachstelle: Website der Marktüberwachungsstelle online, 8. Juni 2026](https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/website-marktueberwachungsstelle-online)
- [Uber Deutschland: Barrierefreiheit](https://www.uber.com/de/de/about/accessibility/)
- [Uber Deutschland: Uber WAV](https://www.uber.com/de/de/ride/uberwav/)
Die gute Nachricht: Gerade Uber und andere Vermittlungsplattformen können kleinen Betrieben den Zugang zu einer professionell entwickelten, getesteten und ständig aktualisierten Buchungstechnik eröffnen. Barrierefreiheit wird dadurch nicht kostenlos, aber die Entwicklungskosten werden auf sehr viele Buchungen und Partnerunternehmen verteilt. Das ist ein handfester Vorteil für Nachfrage, Auslastung, Preistransparenz und zusätzliche Mobilitätsangebote.
## Was das BFSG für Online-Buchungen tatsächlich bedeutet
Das BFSG erfasst seit dem 28. Juni 2025 unter anderem „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“. Gemeint sind digitale Dienste über Webseiten oder mobile Anwendungen, die auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden. Eine Online-Buchungsstrecke für eine Personenbeförderung kann deshalb unter das Gesetz fallen, auch wenn Taxi- und Mietwagenverkehr in der besonderen Aufzählung der Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsverkehre nicht genannt ist. Entscheidend sind der konkrete Buchungsweg, die Vertragsstruktur und die Rolle des jeweiligen Anbieters.
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit erläutert ausdrücklich: Zielt eine Website oder App auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags, kann sie als elektronischer Geschäftsverkehr erfasst sein. Nach ihrer Auslegung sprechen die gesetzlichen Anforderungen zudem dafür, nicht nur den letzten „Jetzt buchen“-Knopf, sondern die gesamte betreffende Website oder App barrierefrei zu gestalten.
Wichtig für viele kleine Mietwagenunternehmen ist die Ausnahme in § 3 Absatz 3 BFSG: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind von den Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens zwei Millionen Euro Jahresbilanzsumme hat. Die Ausnahme ist aber kein Verbot freiwilliger Barrierefreiheit – und sie gilt nicht automatisch für einen großen Plattformbetreiber, nur weil die angeschlossenen Partner klein sind.
Wer eine eigene Website oder App mit direkter Verbraucherbuchung betreibt, sollte deshalb seine konkrete Einordnung prüfen lassen. Wer ausschließlich über eine Plattform vermittelt wird, profitiert zunächst von deren Buchungsoberfläche; für eigene digitale Vertriebskanäle bleibt der Betrieb selbst verantwortlich. Das ist keine individuelle Rechtsberatung, sondern eine praktische Trennung der Rollen.
## Warum Plattformen hier besonders nützlich sind
Ein Betrieb mit fünf oder acht Fahrzeugen kann kaum ein eigenes Team für Screenreader-Tests, Tastaturbedienung, verständliche Fehlermeldungen, Kontraste, Bedienhilfen und laufende Betriebssystem-Updates finanzieren. Eine Vermittlungsplattform kann genau diese Arbeit zentral leisten und für tausende Partner nutzbar machen.
Für den Unternehmer entstehen daraus fünf konkrete Vorteile:
1. **Mehr erreichbare Nachfrage:** Eine verständliche, mit assistiven Technologien nutzbare Buchung öffnet den Zugang für Fahrgäste, die sonst an der Bestellstrecke scheitern oder auf telefonische Hilfe angewiesen wären.
2. **Bessere Auslastung:** Plattformen bündeln auch verstreute Nachfrage. Spezielle Fahrzeugmerkmale oder zusätzliche Unterstützung lassen sich sichtbarer machen und gezielter vermitteln.
3. **Preistransparenz:** Wenn Preis, Wartezeit, Fahrzeugoption und Bedingungen barrierefrei wahrnehmbar sind, können Fahrgäste Angebote selbstständig vergleichen und buchen.
4. **Weniger manuelle Arbeit:** Eine funktionierende digitale Bestellung reduziert Rückfragen und entlastet die Disposition – besonders außerhalb klassischer Bürozeiten.
5. **Schnellere Verbesserungen:** Fehler können zentral behoben werden, statt dass jeder Kleinbetrieb dieselbe technische Baustelle einzeln bezahlt.
Uber erklärt auf seiner deutschen Barrierefreiheitsseite, die Plattform arbeite daran, die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA zu erfüllen, und biete Funktionen für Fahrgäste sowie Fahrerinnen und Fahrer mit Behinderungen. Mit Uber WAV beschreibt das Unternehmen außerdem eine buchbare Option für rollstuhlgerechte Fahrzeuge, wo diese verfügbar ist. Das sind sinnvolle Ansätze – aber Unternehmensangaben ersetzen weder unabhängige Prüfung noch eine flächendeckende Verfügbarkeit.
## Digitale Barrierefreiheit ersetzt kein passendes Fahrzeug
Der wichtigste Einwand lautet: Eine barrierefreie App hilft wenig, wenn am Ende kein geeignetes Fahrzeug kommt. Das stimmt. Digitale und physische Barrierefreiheit dürfen nicht verwechselt werden.
Gerade hier können Plattformen dennoch einen Unterschied machen. Sie können Nachfrage nach rollstuhlgerechten Fahrzeugen oder zusätzlicher Ein- und Ausstiegshilfe sichtbar bündeln, passende Fahrzeuge gezielt vermitteln und längere Einsatzwege wirtschaftlicher machen. Für einen einzelnen Betrieb ist eine selten nachgefragte Spezialoption schwer auszulasten; über eine größere Vermittlung steigt die Chance, dass das Fahrzeug tatsächlich regelmäßig eingesetzt wird.
Das setzt ehrliche Kennzeichnungen voraus. „Faltrollstuhl passt in den Kofferraum“, „Fahrer unterstützt beim Einsteigen“ und „Beförderung im Rollstuhl mit Rampe und Sicherungssystem“ sind drei verschiedene Leistungen. Eine Plattform sollte sie nicht in einem unscharfen Symbol zusammenwerfen. Sie muss außerdem anzeigen, in welchen Gebieten und zu welchen Zeiten ein Angebot wirklich verfügbar ist.
## Die Gegenargumente – und was daran richtig ist
**„Kleine Betriebe sind doch ohnehin ausgenommen.“** Rechtlich kann das bei Dienstleistungen zutreffen. Unternehmerisch bleibt Barrierefreiheit trotzdem sinnvoll. Die Bundesregierung verweist auf rund 13 Millionen Menschen in Deutschland, die durch Behinderung oder Alter beeinträchtigt sind. Nicht jede Person benötigt ein Spezialfahrzeug; viele brauchen zunächst nur eine bedienbare Buchung, klare Informationen und verlässliche Kommunikation.
**„Plattformen werden dadurch noch mächtiger.“** Der Skalenvorteil ist real und kann Abhängigkeiten verstärken. Die Antwort sollte aber nicht lauten, kleine Unternehmen auf technisch schwachen Insellösungen festzuhalten. Besser sind Mehrplattform-Strategien, offene Schnittstellen, exportierbare Buchungsdaten und ein eigener barrierearmer Direktkanal als Ergänzung. Uber und andere Vermittler sollten Wettbewerb ermöglichen, nicht Exklusivität erzwingen.
**„Barrierefreiheit ist teuer und fehleranfällig.“** Ja, seriöse Tests und laufende Pflege kosten Geld. Genau deshalb ist geteilte Infrastruktur sinnvoll. Teurer kann es sein, jeden Betrieb einzeln programmieren zu lassen oder erst nach Beschwerden unter Zeitdruck nachzubessern. Außerdem sind klare Beschriftungen, verständliche Preise und robuste Fehlermeldungen keine Spezialfunktionen – sie verbessern die Buchung für alle.
**„Ein Prüfzeichen oder ein Zusatz-Widget löst das Problem.“** So einfach ist es nicht. Entscheidend ist, ob der komplette Buchungsprozess tatsächlich auffindbar, verständlich und ohne besondere Erschwernis nutzbar ist. Ein eingeblendetes Hilfsmenü kann eine schlecht aufgebaute Buchungsstrecke nicht automatisch reparieren.
## Ein belegbares Vollzugsproblem – und klare Interessen
Das Gesetz galt bereits ab 28. Juni 2025. Eine bundesweit gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder existiert inzwischen; ihre öffentlich nutzbare Website mit Formularen für Barrieren ging jedoch erst im Juni 2026 online. Diese zeitliche Lücke bei der praktischen Sichtbarkeit der zentralen Anlaufstelle war für Unternehmen und Verbraucher unbefriedigend. Sie ist ein belegbares Verwaltungsproblem, aber kein Beweis für Korruption.
Auch die Interessenlage sollte offen benannt werden: Verbände von Menschen mit Behinderungen verlangen zu Recht wirksame Teilhabe und Kontrolle. Softwareanbieter und Beratungen verdienen an Prüfungen und Umsetzungen. Große Plattformen gewinnen durch einheitliche Standards einen Skalenvorteil. Branchenverbände kleiner Unternehmen wollen Kosten und Haftungsrisiken begrenzen. Keine dieser Positionen ist automatisch illegitim. Problematisch wird es erst, wenn technische Regeln so kompliziert oder proprietär werden, dass nur wenige große Anbieter sie praktisch erfüllen können.
Deshalb sollte die Politik offene Standards, verständliche Leitlinien, kostenlose Beratung und verhältnismäßige Kontrollen sichern. Plattformen sollten ihre Barrierefreiheit transparent prüfen lassen und Partnerbetrieben klare Informationen geben, welche Teile des Buchungsprozesses sie übernehmen – und welche nicht.
## Fazit
Die Kleinstunternehmens-Ausnahme schützt viele unabhängige Mietwagenbetriebe vor unverhältnismäßiger Bürokratie. Sie sollte aber nicht als Freifahrtschein verstanden werden, einen großen Kundenkreis digital auszusperren. Für kleine Betriebe ist die wirtschaftlich klügste Lösung oft nicht die teure Eigenentwicklung, sondern die Nutzung starker Vermittlungsplattformen plus ein einfacher eigener Direktkanal.
Uber und andere Plattformen können Nachfrage bündeln, Preise transparent darstellen, barrierefreie Buchungstechnik skalieren und spezialisierte Mobilitätsangebote besser auslasten. Im Gegenzug müssen sie Verfügbarkeit ehrlich anzeigen, offene Schnittstellen unterstützen und dürfen Barrierefreiheit nicht mit einem Werbesiegel verwechseln.
## Fragen an die Runde
- Nutzt Ihr Betrieb bereits eine Buchungs-App oder Website, die mit Screenreader und Tastatur praktisch getestet wurde?
- Welche Angaben zu Einstiegshilfe, Faltrollstuhl und rollstuhlgerechtem Fahrzeug fehlen heute in den gängigen Plattformen?
- Würdet ihr für nachweislich barrierefreie Plattformtechnik eine höhere Vermittlungsgebühr akzeptieren – oder muss das zur Grundleistung gehören?
- Sollte die Kleinstunternehmens-Ausnahme bestehen bleiben, oder braucht es stattdessen Förderung und längere Übergangsfristen?
- Wie kann man verhindern, dass Barrierefreiheitsstandards zur Eintrittsbarriere zugunsten weniger Großanbieter werden?
## Quellen
- [Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, § 1 – Anwendungsbereich](https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__1.html)
- [BFSG, § 2 – Begriffe und Definition des Kleinstunternehmens](https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__2.html)
- [BFSG, § 3 – Anforderungen und Ausnahme für Kleinstunternehmen](https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__3.html)
- [Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zum elektronischen Geschäftsverkehr, Stand Mai 2025](https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/FAQ-elektronischer-Geschaeftsverkehr/faq-elektronischer-Geschaeftsverkehr_node)
- [Bundesregierung: Fragen und Antworten zum BFSG, 26. Juni 2025](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-2353790)
- [Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit](https://www.mlbf-barrierefrei.de/)
- [Bundesfachstelle: Website der Marktüberwachungsstelle online, 8. Juni 2026](https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/website-marktueberwachungsstelle-online)
- [Uber Deutschland: Barrierefreiheit](https://www.uber.com/de/de/about/accessibility/)
- [Uber Deutschland: Uber WAV](https://www.uber.com/de/de/ride/uberwav/)