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Nach der Zuckersteuer muss die Tomatensteuer kommen

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15.10.2026, 09:27#1
Die Bundesregierung hat am 14. Oktober die geplante Zuckergetränkesteuer im Kabinett auf den Weg gebracht. Sie soll ab Juli 2027 wirken, Hersteller zu weniger Zucker bewegen und das Gesundheitssystem entlasten. Noch handelt es sich um ein Gesetzgebungsvorhaben, nicht um eine bereits erhobene Steuer. [1]

Damit liegt ein bemerkenswert vielseitiges politisches Werkzeug auf dem Tisch: Ein Produkt wird konsumiert, mit seinem Konsum lassen sich Risiken oder gesellschaftliche Kosten verbinden, und eine zusätzliche Steuer soll die Menschen zu besseren Entscheidungen bewegen.

Wenn bereits diese allgemeine Begründung genügt, sollten wir konsequent weiterdenken. Nach der Zuckersteuer muss die Tomatensteuer kommen.

Die Tomate hat sich viel zu lange hinter ihrem guten Ruf versteckt.

Beginnen wir mit dem kleinen grünen Pümpel. Die Tomatenpflanze bildet den natürlichen Abwehrstoff Tomatin. Besonders in grünen Pflanzenteilen und unreifen Früchten kommt er vor; mit der Reifung wird er weitgehend abgebaut. Der Stielansatz enthält laut Bundeszentrum für Ernährung so wenig davon, dass man ihn aus gesundheitlichen Gründen nicht entfernen muss. [2]

Eine beruhigende Auskunft. Für die Entwicklung eines Steuertatbestands sollte sie allerdings kein unüberwindbares Hindernis darstellen.

Dass eine übliche Menge unbedenklich ist, darf eine vorsorgliche Besteuerung schließlich nicht schon im Ansatz verhindern. Zunächst müsste jede Tomate ihren Grünanteil offenlegen. Denkbar wäre ein Zuschlag je Stielansatz, verbunden mit einer Ermäßigung für fachgerecht entpümpelte Früchte. Die Entfernung wäre durch einen anerkannten Tomatensachverständigen zu bestätigen. Eine einfache Selbstauskunft des Verbrauchers dürfte bei einer derart sensiblen Frage kaum genügen.

Auch ökologisch besteht erheblicher Prüfbedarf. Ganzjähriger Tomatenanbau in Deutschland benötigt beheizte Gewächshäuser. Das kostet Energie. [3] Das Umweltbundesamt weist sogar darauf hin, dass eine regionale Tomate aus einem beheizten Gewächshaus eine schlechtere Klimabilanz haben kann als eine sonnengereifte, per Lastwagen aus Spanien gelieferte. [4]

Damit reicht das Wort „regional“ leider nicht mehr als Entlastungsargument. Nötig wäre ein differenzierter Tomatentarif nach Heizenergie, Jahreszeit und Lieferweg. Wer im Januar eine warme Gewächshaustomate auf sein kaltes Brötchen legt, müsste zunächst den saisonalen Temperaturausgleich entrichten.

Die spanische Tomate dürfte sich unterdessen nicht zu früh freuen. Auch sie braucht Wasser. Im professionellen Anbau wird dafür unter anderem Tropfbewässerung eingesetzt. [3] Dass es wassersparende Verfahren gibt, spricht selbstverständlich für einen ermäßigten Satz, keinesfalls automatisch für Steuerfreiheit.

Wir könnten also einen Wassersolidaritätsbeitrag einführen. Die Tomate besteht schließlich zum großen Teil selbst aus Wasser. [2] Man könnte sagen: Sie lässt sich bewässern und nimmt das Wasser anschließend auch noch mit.

Für eine belastbare Abrechnung wäre zwischen Regenwasser, Leitungswasser und ordnungsgemäß dokumentierten Tränen des Gärtners zu unterscheiden.

Besonders bedenklich ist das Verhalten nach dem Einkauf. Tomaten geben Ethylen ab. Dieses Reifegas kann anderes Obst und Gemüse in ihrer Umgebung schneller reifen lassen; das BZfE empfiehlt deshalb eine getrennte Lagerung. [5]

Hier geht es also längst nicht mehr nur um die Tomate selbst. Hier geht es um den Schutz unbeteiligter Bananen.

Eine Reifebeschleunigungsabgabe wäre deshalb ernsthaft zu prüfen. Wer Tomaten neben anderes Obst legt, könnte künftig einen Nachweis über den vorgeschriebenen Abstand im Obstkorb benötigen. Bei wiederholtem Zusammenlegen käme ein Aufbauseminar für verantwortungsvolle Fruchtlagerung infrage.

Natürlich wird jetzt der Einwand kommen, Tomaten seien doch gesund. Das BZfE beschreibt sie tatsächlich als kalorienarm und nährstoffreich. [2]

Aber kann ein positiver Gesamteindruck wirklich jeden einzelnen denkbaren Nachteil aufwiegen? Wo kämen wir hin, wenn Bürger bei ihren Einkäufen selbst zwischen Nutzen, Risiken, Preis und persönlichem Geschmack abwägen dürften?

Außerdem endet die Verantwortung nicht am Salatteller. Manche Tomaten landen in Ketchup, dem Zucker zugesetzt wird. [6] Die Tomate ist damit zwar nicht für den zugesetzten Zucker verantwortlich. Für eine vorausschauende Verwaltung wäre aber zumindest zu prüfen, ob sich eine spätere Ketchupwerdung schon am Strauch verhindern ließe.

Ein entsprechender Präventionszuschlag müsste zweckgebunden sein. Sein Aufkommen könnte die Untersuchung finanzieren, ob der Zuschlag seine eigene Einführung gerechtfertigt hat.

Auch der private Anbau darf dabei nicht vergessen werden. Eine Balkontomate wächst bislang ohne vorherige Verbrauchsteueranmeldung. Wer sie selbst erntet, könnte einer künftigen Lenkungsabgabe ausweichen. Eine solche Gerechtigkeitslücke sollten wir nicht sehenden Auges entstehen lassen.

Denkbar wäre ein jährlicher Tomatenerklärungsbogen mit Anlage P für Pümpel, Anlage W für Bewässerung und Anlage E für Ethylen. Für kleine Balkone könnte ein vereinfachtes Verfahren gelten: lediglich eine Voranmeldung pro Rispe.

Das Schöne an einer solchen Steuer wäre ihre Vielseitigkeit. Kaufen die Menschen weniger Tomaten, wirkt die Lenkung. Kaufen sie unverändert weiter, steigen die Einnahmen. Kaufen sie andere Lebensmittel, ließe sich dort prüfen, welche gesundheitlichen, ökologischen oder gesellschaftlichen Folgekosten bislang noch nicht ausreichend bepreist wurden.

Kartoffeln wachsen schließlich auch nicht ohne Wasser. Gurken werden transportiert. Kaffee benötigt Anbauflächen. Irgendetwas lässt sich immer finden.

Wer den bloßen Hinweis auf einen möglichen Nachteil bereits als ausreichende Begründung für eine zusätzliche Verbrauchsteuer akzeptiert, wird an der Gemüseabteilung kaum überzeugend Halt machen können. Die Frage wäre dann nicht mehr, warum gerade dieses Produkt zusätzlich besteuert werden soll, sondern warum ein anderes noch verschont bleibt.

Die Tomatensteuer wäre unter dieser Voraussetzung der folgerichtige nächste Schritt. Gesundheit, Klima, Wasser, Verbraucherschutz und Einnahmen lassen sich mühelos in ihrer Begründung unterbringen. Mehr politische Zwecke muss eine einzelne Frucht erst einmal erfüllen.

Wir sollten deshalb rechtzeitig über die Ausgestaltung sprechen: Wäre ein Freibetrag von zwei Tomaten pro Haushalt vertretbar? Müssten Cherrytomaten nach Stückzahl oder Gewicht veranlagt werden? Und wer kontrolliert, ob eine steuerbefreite Salattomate später unerlaubt zu Ketchup verarbeitet wird?

Bis das geklärt ist, darf gegessen werden. Die Einnahmeprüfung sollte allerdings vor der Nahrungsaufnahme erfolgen.

Quellen

[1] Bundesregierung, 14.10.2026: Zuckergetränkesteuer soll Gesundheitssystem entlasten
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/zuckergetraenkesteuer-2457018

[2] Bundeszentrum für Ernährung: Tomaten – Gesundheit und Umwelt
https://www.bzfe.de/kueche-und-alltag/vom-acker-bis-zum-teller/tomaten/tomaten-gesundheit-und-umwelt

[3] Bundeszentrum für Ernährung: Tomaten – Auf dem Acker
https://www.bzfe.de/kueche-und-alltag/vom-acker-bis-zum-teller/tomaten/tomaten-auf-dem-acker

[4] Umweltbundesamt: Woher bekomme ich regionale und saisonale Lebensmittel?
https://www.umweltbundesamt.de/umweltatlas/umwelt-landwirtschaft/mein-handeln/nachhaltige-ernaehrung/woher-bekomme-ich-regionale-saisonale-lebensmittel

[5] Bundeszentrum für Ernährung: Tomaten richtig lagern
https://www.bzfe.de/presse/pressemeldungen-archiv/tomaten-richtig-lagern

[6] Bundeszentrum für Ernährung: Tomaten – Von der Ernte in den Handel
https://www.bzfe.de/kueche-und-alltag/vom-acker-bis-zum-teller/tomaten/tomaten-von-der-ernte-in-den-handel

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