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Recht, Behörden & Genehmigungen

Kleine Fachkunde für Fahrer 2026: Prüfung nie gestartet – was gilt in den Bundesländern und Regionen?

01.08.2026, 07:13#1
Stand 1. August 2026 – worum geht es bei der „kleinen Fachkunde“?

Die sogenannte kleine Fachkunde betrifft Fahrerinnen und Fahrer von Taxen, Mietwagen und Fahrzeugen des gebündelten Bedarfsverkehrs. Sie darf nicht mit der deutlich umfangreicheren IHK-Fachkundeprüfung verwechselt werden, die Unternehmer für die Genehmigung ihres Taxi- oder Mietwagenbetriebs benötigen.

Seit dem 2. August 2021 verlangt § 48 Absatz 4 Nummer 7 Fahrerlaubnis-Verordnung auf dem Papier einen Fachkundenachweis für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Gleichzeitig wurde die frühere Ortskundeprüfung abgeschafft.

Das praktische Problem: Bis heute gibt es keine bundesweit eingeführte Prüfung, keinen allgemein verbindlichen endgültigen Prüfungsablauf und in vielen Ländern keine bestimmte geeignete Prüfungsstelle. Deshalb kann ein Bewerber den gesetzlich genannten Nachweis derzeit regelmäßig gar nicht erbringen.

Die Folge ist ein ungewöhnlicher Schwebezustand: Das Bundesrecht nennt den Nachweis weiterhin als Voraussetzung, die Behörden arbeiten aber mit Übergangs-, Ausnahme- oder Zurückstellungsregelungen. Diese unterscheiden sich in Dauer und Form teilweise deutlich.

Wichtig: Wer heute einen P-Schein beantragt, muss deshalb nicht automatisch irgendwo eine „kleine Fachkundeprüfung“ buchen. Zuerst sollte immer die zuständige Fahrerlaubnisbehörde am eigenen Hauptwohnsitz gefragt werden.

Aktuelle Rechtsgrundlage:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48.html

Dieser Thread ist eine redaktionelle Übersicht und keine individuelle Rechtsberatung.
01.08.2026, 07:29#2
Die entscheidende neue Entwicklung im Juli 2026

Am 15. Juli 2026 hat das Bundeskabinett ein Entlastungspaket für den Verkehrsbereich beschlossen. Nach der offiziellen Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums soll die bisher bundesweit formulierte Pflicht zum Fachkundenachweis entfallen. Künftig sollen die Länder selbst entscheiden dürfen, ob sie einen solchen Nachweis verlangen.

Das ist für die Diskussion besonders wichtig, weil daraus tatsächlich unterschiedliche Länderregelungen entstehen könnten. Ein Fahrer könnte dann künftig je nach Bundesland andere Anforderungen erfüllen müssen.

Aber: Ein Kabinettsbeschluss ist noch nicht automatisch geltendes Recht. Solange die Änderung nicht das vorgeschriebene Gesetzgebungs- beziehungsweise Verordnungsverfahren durchlaufen hat und in Kraft getreten ist, gilt weiterhin der aktuelle Wortlaut des § 48 FeV. Genau deshalb arbeiten die Fahrerlaubnisbehörden vorerst weiter mit ihren bisherigen Übergangsregelungen.

Die offizielle BMV-Mitteilung nennt als Ziel mehr Flexibilität vor Ort und einen leichteren Berufseinstieg. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen unterstützt zwar eine Länderöffnung, warnt aber vor einem Flickenteppich und fordert, die Fachkunde zumindest in Großstädten zu ermöglichen.

Offizielle Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums:
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2026/064-schnieder-weniger-buerokratie-im-verkehrsbereich.html

Veröffentlichte Stellungnahme des Bundesverbands Taxi und Mietwagen:
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-21/buerokratierueckbauverordnung-stellungnahme-3.pdf?__blob=publicationFile
01.08.2026, 07:45#3
So unterschiedlich wird die Übergangszeit regional gehandhabt

Die folgenden Beispiele stammen aus aktuell öffentlich erreichbaren Behördeninformationen. Sie zeigen nicht unterschiedliche Prüfungen – denn die reguläre Prüfung existiert noch nicht –, sondern unterschiedliche Übergangsmodelle.

Berlin
Berlin erteilt die Fahrerlaubnis ohne Fachkundenachweis für bis zu fünf Jahre. Die Erlaubnis enthält eine auflösende Bedingung: Der Nachweis soll spätestens bei der ersten Verlängerung vorgelegt werden, sobald eine bundeseinheitliche Verfahrensweise existiert.

Quelle:
https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/aktuelles/artikel.1111435.php

Hamburg
Hamburg erteilt neue Fahrerlaubnisse derzeit nur für maximal zwei Jahre. Sobald Prüfungsstelle und Verfahren feststehen, soll der Nachweis innerhalb eines Jahres nachgereicht werden. Andernfalls soll die Fahrerlaubnis ungültig werden.

Quelle:
https://www.hamburg.de/verkehr/lbv/fuehrerschein/personenbefoerderung-413372

Bremen
Bremen erklärt ausdrücklich, dass noch keine geeigneten Stellen bestimmt sind. Antragsteller erhalten zunächst eine Ausnahmegenehmigung und sollen den Fachkundenachweis bei der nächsten Verlängerung vorlegen. Die Fahrerlaubnis kann bis zu fünf Jahre erteilt werden.

Quelle:
https://www.service.bremen.de/dienstleistungen/fuehrerschein-zur-fahrgastbefoerderung-beantragen-10460

Bayern / Beispiel Nürnberg
Bayern weist darauf hin, dass ein Fachkundenachweis bundesweit noch nicht möglich ist. Nürnberg erteilt ohne Ortskunde- und Fachkundenachweis für fünf Jahre. Der Nachweis soll innerhalb eines Jahres nach Beauftragung der später zuständigen Stelle vorgelegt werden. Bei einer normalen Verlängerung wird er nach der veröffentlichten Nürnberger Regelung derzeit nicht gefordert; Erweiterungen werden wie Neuanträge behandelt.

Quellen:
https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/4559036264161
https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser/dienstleistung/befoerderung_taxi.html

Nordrhein-Westfalen / Beispiel Köln und Kreis Unna
Köln erklärt, dass die Voraussetzungen noch geklärt werden und der Vollzug bis dahin zurückgestellt ist. Der Kreis Unna formuliert ähnlich, dass auf den Nachweis verzichtet wird, solange Ausbildungs- und Nachweisinhalte sowie geeignete Stellen nicht feststehen. Die Erlaubnis wird dort für fünf Jahre erteilt.

Quellen:
https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00637/index.html
https://www.kreis-unna.de/index.php?FID=3674.685.1&ModID=10&object=tx%2C3674.2.1

Sachsen
Sachsen hat ebenfalls eine Übergangsregelung veröffentlicht, nach der der Fachkundenachweis bei der Erteilung zunächst nicht vorzulegen ist. Nach Einführung soll er unter den dort festgelegten Bedingungen nachgereicht werden.

Quelle:
https://www.lasuv.sachsen.de/download/Fahrerlaubnis_Fahrgastbefoerderung_Fachkundepruefung.pdf

Fazit: Das Bundesrecht ist einheitlich formuliert, der praktische Vollzug ist es nicht.
01.08.2026, 08:01#4
Was bedeutet das konkret für Bewerber und Fahrer?

Aus Fahrersicht ist die Lage unnötig kompliziert. Meine praktische Checkliste wäre:

1. Zuständig ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz.
Nicht das Bundesland des Arbeitgebers und nicht zwingend der Ort, an dem später gefahren wird.

2. Keine private Schulung vorschnell als amtlichen Fachkundenachweis buchen.
Es gibt zwar Kurse und Vorbereitungsmaterial am Markt. Solange die zuständige Behörde die Stelle und den Nachweis nicht anerkennt, ersetzt ein privates Zertifikat nicht automatisch den gesetzlichen Nachweis.

3. Den Nebenbestimmungstext im P-Schein oder Begleitschreiben aufbewahren.
Dort kann stehen, wann und unter welcher Bedingung ein Nachweis später vorzulegen ist.

4. Verlängerung rechtzeitig beantragen.
Gerade Hamburg arbeitet derzeit mit einer verkürzten Laufzeit. In anderen Regionen sind fünf Jahre möglich.

5. Bei Umzug oder Arbeitgeberwechsel nachfragen.
Die geplante Länderöffnung kann künftig besonders für Fahrer interessant werden, die an Landesgrenzen arbeiten oder in einem anderen Bundesland eingesetzt werden.

Für Hannover ist die öffentlich abrufbare Serviceseite derzeit auffällig knapp: Sie listet bei den erforderlichen Unterlagen keinen Fachkundenachweis auf und beschreibt keine besondere Prüfung. Das ist aber keine ausdrückliche landesweite Freistellung. Bewerber sollten sich die aktuelle Praxis deshalb von der Fahrerlaubnisbehörde Hannover schriftlich oder beim Termin bestätigen lassen.

Hannover:
https://hannover.gov.de/buergerservice/dienstleistungen/fahrerlaubnis-erteilung-einer-fahrerlaubnis-zur-fahrgastbefoerderung-p-schein--900000091-0.html

Frage an Fahrer aus anderen Regionen: Welche Laufzeit und welche Nebenbestimmung steht tatsächlich in eurem P-Schein?
01.08.2026, 08:17#5
Was sollte die Prüfung ursprünglich enthalten?

Die endgültigen, bundesweit verbindlichen Inhalte wurden nie wirksam eingeführt. Aus den Bund-Länder-Beratungen und veröffentlichten Brancheninformationen lässt sich aber erkennen, in welche Richtung die kleine Fachkunde geplant war.

In den bisherigen Vorarbeiten wurden insbesondere genannt:

- sicheres Verkehrsverhalten,
- Überfallsicherheit und Verhalten in Gefahrensituationen,
- sicherer und respektvoller Transport von Menschen mit Beeinträchtigungen,
- Inklusionsverkehre,
- Pflichten gegenüber Fahrgästen,
- grundlegende Vorschriften aus BOKraft und PBefG,
- möglicherweise Ortskenntnisse beziehungsweise der sichere Umgang mit Navigation,
- nach der aktuellen BMV-Beschreibung auch kaufmännisch-rechtliche Grundlagen.

Zeitweise war eine standardisierte Online-Prüfung im Gespräch. Das BMV hatte 2024 einen Fragen- und Antwortkatalog an Länder und Branchenvertreter gegeben. Eine praktisch buchbare, bundesweit anerkannte Prüfung entstand daraus aber nicht.

Wichtig: Diese Themen sind keine verbindliche Prüfungsliste für Bewerber im August 2026. Sie zeigen nur den bisherigen Arbeitsstand. Sollte die Länderöffnung wie geplant in Kraft treten, könnten Inhalt, Prüfung, Gebühren und Anerkennung künftig per Landesrecht geregelt werden.

Information der IHK zu Essen zum damaligen Arbeitsstand:
https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/6220460/0b2ed80adc643631af0e550b8a5ce43c/infoblatt-7-infos-fuer-taxi-und-mietwagenfahrer-data.pdf

Bericht der Verkehrsministerkonferenz:
https://www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/23-03-22-23-vmk/23-03-22-23-bericht-bmdv-6-9.pdf?__blob=publicationFile&v=2
01.08.2026, 08:33#6
Aus Unternehmersicht: Was darf der Betrieb verlangen und worauf muss er achten?

Nach § 48 Absatz 7 FeV darf der Halter die Fahrgastbeförderung grundsätzlich nicht anordnen oder zulassen, wenn der Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis oder Fachkunde nicht nachgewiesen hat. In der aktuellen Übergangssituation muss ein Unternehmen deshalb besonders sauber prüfen, ob die Fahrerlaubnis wirksam erteilt wurde und welche Nebenbestimmungen gelten.

Sinnvolle Personalakte:

- Kopie des gültigen P-Scheins,
- Ablaufdatum und Erinnerungsfrist,
- eventuell beigefügtes Behörden- oder Auflagenschreiben,
- Nachweis über spätere Verlängerungen,
- kurze dokumentierte Einweisung in betriebliche Pflichten,
- bei länderübergreifendem Einsatz Prüfung, ob künftig zusätzliche Landesanforderungen gelten.

Ein Arbeitgeber sollte nicht selbst entscheiden, dass die Fachkunde „sowieso ausgesetzt“ sei. Entscheidend ist die konkrete Fahrerlaubnis und die Verwaltungspraxis der ausstellenden Behörde.

Die geplante Länderöffnung löst den bisherigen Stillstand möglicherweise, schafft aber neue Fragen:

- Gilt ein Nachweis aus Niedersachsen auch in Berlin oder Hamburg?
- Darf ein Land den Nachweis auch von Fahrern verlangen, deren P-Schein in einem anderen Land erteilt wurde?
- Welche Übergangsfristen gelten für bereits beschäftigte Fahrer?
- Werden Großstädte strengere Regeln erhalten als ländliche Regionen?

Genau diese Anerkennungs- und Übergangsfragen müssen in den späteren Landesverordnungen eindeutig geregelt werden.
01.08.2026, 08:49#7
Brauchen wir die kleine Fachkunde überhaupt?

Argumente dafür:

- Fahrgäste erwarten einen Mindeststandard bei Sicherheit und Verhalten.
- Der Umgang mit Rollstühlen, Gehhilfen, älteren oder hilfsbedürftigen Menschen ist nicht selbstverständlich.
- Fahrer sollten Rückkehrpflicht, Beförderungspflicht, Betriebspflicht, Datenschutz und Verhalten bei Unfällen oder Überfällen kennen.
- Eine einheitliche Grundqualifikation könnte unseriöse Anbieter aussortieren.

Argumente dagegen:

- Der Einstieg ist schon heute durch P-Schein, Gutachten, Führungszeugnis und leistungspsychologischen Test aufwendig und teuer.
- Eine zusätzliche Prüfung verschärft den Fahrermangel.
- Reine Ortskunde ist wegen moderner Navigation weniger wichtig.
- 16 verschiedene Landesprüfungen wären für Fahrer und Unternehmen kaum überschaubar.
- Viele wichtige Kenntnisse lassen sich durch verpflichtende betriebliche Schulung praxisnäher vermitteln.

Mein persönlicher Kompromiss als Redaktionsperspektive wäre eine kurze, bezahlbare und bundesweit gegenseitig anerkannte Prüfung mit Schwerpunkt Sicherheit, Fahrgastrechte, Barrierefreiheit und den wichtigsten Pflichten – aber ohne umfangreiches Auswendiglernen von Straßen oder kaufmännischen Unternehmerfragen.

Wie seht ihr das: Qualitätsgewinn oder nur eine weitere Hürde für neue Fahrer?
01.08.2026, 09:05#8
Redaktionelles Zwischenfazit und Fragen an die Community

1. Die kleine Fachkunde steht am 1. August 2026 noch im geltenden § 48 FeV.
2. Eine reguläre bundesweit verfügbare Prüfung wurde seit 2021 nicht umgesetzt.
3. Behörden überbrücken den Zustand mit unterschiedlichen Übergangsregeln.
4. Besonders unterschiedlich sind Laufzeit und Zeitpunkt der späteren Nachreichung.
5. Das Bundeskabinett hat im Juli 2026 beschlossen, die bundesweite Pflicht künftig abzuschaffen und den Ländern eine eigene Entscheidung zu ermöglichen.
6. Diese Änderung ist noch nicht allein durch den Kabinettsbeschluss wirksam.
7. Für Antragsteller zählt bis dahin die aktuelle Auskunft ihrer Wohnsitzbehörde und der konkrete Inhalt der erteilten Fahrerlaubnis.

Diskussionsfragen:

- Wie wird der P-Schein aktuell in eurer Stadt oder eurem Landkreis erteilt?
- Steht eine auflösende Bedingung oder Auflage im Dokument?
- Zwei, drei oder fünf Jahre Laufzeit?
- Sollte Niedersachsen eine Fachkunde einführen – vielleicht nur in Hannover, Braunschweig und anderen Großstädten?
- Muss ein Nachweis aus einem Bundesland bundesweit gelten?
- Welche fünf Themen müssten zwingend in eine sinnvolle Prüfung?

Bitte nennt bei Erfahrungsberichten möglichst Behörde, Bundesland und Datum. So können wir die regionale Übersicht gemeinsam aktuell halten.
01.08.2026, 09:13#9
Niedersachsen: die landesweite Übergangslinie seit August 2021

Für Niedersachsen ist wichtig, zwischen der gesetzlichen Soll-Regel und dem tatsächlichen Verwaltungsvollzug zu unterscheiden.

Nach öffentlich dokumentierten Berichten hat das damalige Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung die Fahrerlaubnisbehörden im Juli 2021 angewiesen, bei erstmaligen Erteilungen für Taxi, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr vorerst auf den Fachkundenachweis zu verzichten. Begründung: Der Nachweis konnte mangels festgelegter Inhalte und geeigneter Prüfstellen tatsächlich nicht erbracht werden. Das sollte nicht zulasten der Antragsteller gehen.

Die dokumentierten Kernaussagen waren:

- keine Ortskundeprüfung mehr ab 2. August 2021,
- vorerst kein Fachkundenachweis bei der erstmaligen Erteilung,
- Fortgeltung bis zur Klärung und Umsetzung eines prüfbaren Nachweises,
- keine öffentlich erkennbare niedersächsische Verkürzung auf zwei oder drei Jahre.

Die ursprüngliche ministerielle Rundverfügung ist auf den aktuellen Landesportalen nicht ohne Weiteres öffentlich auffindbar. Die Übergangslinie wird aber durch die heute noch veröffentlichte Braunschweiger Behördeninformation ausdrücklich bestätigt.

Dokumentation zur niedersächsischen Übergangsanweisung:
https://taxi-times.com/niedersachsen-fachkundenachweis-entfaellt-erstmal/

Amtliche Bestätigung am Beispiel Braunschweig:
https://service.braunschweig.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1960/show

Praktische Schlussfolgerung: In Niedersachsen gibt es derzeit keinen öffentlich erkennbaren regulären Prüfungsbetrieb für eine kleine Fachkunde. Trotzdem sollte die konkrete Fahrerlaubnis samt Nebenbestimmungen geprüft werden.
01.08.2026, 09:21#10
Hannover Stadt: Was steht aktuell auf der offiziellen Serviceseite?

Für Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Hannover ist die städtische Fahrerlaubnisbehörde am Schützenplatz zuständig.

Die aktuell veröffentlichte Seite zur erstmaligen Erteilung nennt unter anderem:

- Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover,
- Mindestalter,
- zweijährigen Besitz der Klasse B,
- deutschen Kartenführerschein,
- medizinische und augenärztliche Nachweise,
- Führungszeugnis und Registerauskünfte.

Ein Fachkundenachweis und eine buchbare kleine Fachkundeprüfung werden auf dieser Seite derzeit nicht als einzureichende Unterlage genannt. Eine ausdrückliche lokale Erläuterung wie in Braunschweig, dass vorerst darauf verzichtet wird, fehlt allerdings ebenfalls.

Das spricht praktisch dafür, dass die Behörde weiterhin nach der niedersächsischen Übergangslinie arbeitet. Es ist aber keine belastbare schriftliche Zusage für jeden Einzelfall. Wer neu beantragt, sollte sich bestätigen lassen:

1. ob der P-Schein ohne Fachkundenachweis erteilt wird,
2. welche Laufzeit gilt,
3. ob eine auflösende Bedingung oder spätere Nachreichpflicht aufgenommen wird.

Offizielle Seite der Landeshauptstadt Hannover:
https://hannover.gov.de/buergerservice/dienstleistungen/fahrerlaubnis-erteilung-einer-fahrerlaubnis-zur-fahrgastbefoerderung-p-schein--900000091-0.html?myMedium=1

Kontaktübersicht:
https://hannover.gov.de/buergerservice/verwaltung/32-12-fahrerlaubnisbehoerde-900000753-30810.html

Hat jemand 2025 oder 2026 in Hannover Stadt einen neuen P-Schein erhalten? Interessant wären Laufzeit und Wortlaut möglicher Nebenbestimmungen.
01.08.2026, 09:29#11
Region Hannover: Nicht mit der Landeshauptstadt verwechseln

Für Wohnsitze in den Umlandkommunen ist regelmäßig die Fahrerlaubnisbehörde der Region Hannover zuständig, nicht die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Hannover. Das ist für Fahrer wichtig, weil sich Ansprechpartner, Formulare und möglicherweise auch die konkrete Formulierung von Nebenbestimmungen unterscheiden können.

Die Region Hannover stellt ein eigenes Antragsformular für Fahrgastbeförderung bereit. Auf der öffentlich zugänglichen Formularseite findet sich derzeit jedoch keine gesonderte lokale Erläuterung zur kleinen Fachkunde und keine Prüfungsstelle.

Daraus folgt nicht, dass die gesetzliche Fachkunde dauerhaft abgeschafft wäre. Es zeigt nur: Eine reguläre Prüfung wird öffentlich nicht angeboten und die konkrete Übergangspraxis muss bei der Region erfragt werden.

Offizielle Formularseite der Region Hannover:
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Mobilit%C3%A4t/Kraftfahrzeug-Stra%C3%9Fe/Fahrerlaubnis%C2%AD%C2%ADbeh%C3%B6rde-Region-Hannover/Formulare-Antr%C3%A4ge

Praktischer Tipp für Betriebe: In der Personalakte sollte zusätzlich festgehalten werden, ob der Fahrer seinen Hauptwohnsitz in Hannover Stadt oder in einer Regionskommune hat. Nur so wird die tatsächlich zuständige Ausstellungsbehörde sauber dokumentiert.
01.08.2026, 09:37#12
Landkreis Hildesheim: Die öffentliche Seite wirkt strenger als der niedersächsische Übergangsvollzug

Beim Landkreis Hildesheim ist die öffentlich sichtbare Informationslage auffällig.

Auf der Seite zur Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis um eine weitere Beförderungsart steht bei Taxi, Mietwagen sowie Linien- oder Bedarfsverkehr ausdrücklich als Voraussetzung: „Sie verfügen über die notwendige Fachkunde.“

Gleichzeitig enthält die Seite:

- keine Angaben zu einer Prüfungsstelle,
- keinen Ablauf der kleinen Fachkundeprüfung,
- keine Gebühren oder Termine für einen solchen Nachweis,
- keinen Hinweis, wie der Nachweis aktuell tatsächlich erbracht werden könnte.

Außerdem ist die Seite als standardisierte Leistungsbeschreibung ausgewiesen und fachlich durch das Bundesverkehrsministerium freigegeben. Sie muss daher nicht zwingend die konkrete niedersächsische Übergangspraxis des Landkreises vollständig abbilden.

Offizielle Hildesheimer Seite:
https://www.landkreishildesheim.de/Leistungen/Dienstleistungen-A-Z/Fahrerlaubnis-zur-Fahrgastbef%C3%B6rderung-um-eine-Bef%C3%B6rderungsart-erweitern.php?FID=3711.3819.1&ModID=10

Meine Einordnung: Die Seite gibt den formalen Gesetzeswortlaut wieder, beweist aber nicht, dass Hildesheim derzeit eine tatsächlich verfügbare Prüfung verlangt. Vor Antragstellung sollte schriftlich gefragt werden, ob die niedersächsische Übergangsregel auch bei Ersterteilung, Neuerteilung und Erweiterung angewendet wird.
01.08.2026, 09:45#13
Landkreis Celle: Keine öffentlich erkennbare kleine Fachkundeprüfung

Die offizielle Seite des Landkreises Celle zur erstmaligen Erteilung beschreibt den P-Schein und die üblichen persönlichen, fahrerlaubnisrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen.

Auf der öffentlich abrufbaren Seite sind derzeit weder

- eine kleine Fachkundeprüfung,
- eine geeignete Prüfstelle,
- ein Prüfungsablauf,
- noch eine besondere lokale Übergangsregel

ausgewiesen.

Offizielle Seite des Landkreises Celle:
https://www.landkreis-celle.de/Themen/Erteilung-einer-Fahrerlaubnis-zur-Fahrgastbef%C3%B6rderung-beantragen.php?FID=3314.86.1&La=1&ModID=10&NavID=3314.4&object=tx%2C3314.2.1&ort=3314.1

Auch hier gilt: Das Schweigen der Webseite ist keine rechtsverbindliche Befreiung. Es ist aber ein starkes praktisches Indiz dafür, dass aktuell keine reguläre Prüfung angeboten wird. Fahrer aus Celle sollten beim Antrag nach Laufzeit und späterer Nachreichpflicht fragen und die Antwort möglichst schriftlich aufbewahren.
01.08.2026, 09:53#14
Braunschweig: Die klarste amtliche Aussage in Niedersachsen

Die Stadt Braunschweig veröffentlicht derzeit die deutlichste lokale Information zur kleinen Fachkunde.

Die Behörde erklärt ausdrücklich:

- § 48 Absatz 4 Nummer 7 FeV nennt grundsätzlich den Fachkundenachweis,
- die inhaltlichen und formalen Anforderungen sind noch nicht geregelt,
- seit dem 2. August 2021 wird bei der erstmaligen Erteilung vorerst auf den Nachweis verzichtet,
- der Nachweis kann gegebenenfalls später verlangt werden, wenn Ausgestaltung, Übergangsrecht und Besitzstand geregelt sind.

Die Fahrerlaubnis kann laut Leistungsbeschreibung für bis zu fünf Jahre erteilt werden.

Amtliche Quelle:
https://service.braunschweig.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1960/show

Für niedersächsische Fahrer ist Braunschweig damit derzeit das beste öffentlich zugängliche Behördenbeispiel für den tatsächlichen Übergangsvollzug. Trotzdem sollte auch dort der konkrete Bescheid gelesen werden, weil der Hinweis eine spätere Nachreichung ausdrücklich offenlässt.
01.08.2026, 10:01#15
Was könnte die Länderöffnung für Niedersachsen, Hannover und Braunschweig bedeuten?

Der Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums vom Mai 2026 sieht eine Länderöffnungsklausel vor. Danach soll nicht mehr zwingend bundesweit ein Fachkundenachweis verlangt werden. Die Landesregierungen sollen entscheiden können, ob sie zusätzlich einen Nachweis vorsehen.

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen hat in seiner auf der BMV-Seite veröffentlichten Stellungnahme einen für Niedersachsen interessanten Punkt angesprochen: Der tatsächliche Unterschied liege häufig zwischen Großstadt und ländlichem Raum, nicht zwischen ganzen Bundesländern. Als Beispiel wird ausdrücklich genannt, dass eine kleine Fachkunde in Hannover möglich sein könnte, während sie im übrigen Niedersachsen nicht gelten müsste.

Das ist eine Verbandsforderung und noch keine geltende Rechtslage. Der veröffentlichte Entwurf eröffnet zunächst eine Entscheidung auf Landesebene. Ob Niedersachsen später eine landesweite Regel, eine Delegation an andere Landesbehörden oder gar eine regionale Lösung schafft, ist offen.

Verordnungsentwurf des BMV:
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-21/buerokratierueckbauverordnung.pdf?__blob=publicationFile

Stellungnahme des Bundesverbands Taxi und Mietwagen auf der BMV-Seite, insbesondere Abschnitt zur kommunalen Öffnung:
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-21/buerokratierueckbauverordnung-stellungnahme-3.pdf?__blob=publicationFile

Diskussionsfrage: Wäre eine Prüfung nur in Hannover und Braunschweig sachgerecht – oder würde das Fahrer aus den umliegenden Landkreisen benachteiligen?
01.08.2026, 10:09#16
Niedersachsen-Vergleich und Musteranfrage an die Behörde

Öffentlich dokumentierter Stand am 1. August 2026:

Hannover Stadt:
Kein Fachkundenachweis in der veröffentlichten Unterlagenliste, aber auch kein ausdrücklicher Übergangshinweis.

Region Hannover:
Eigenes Antragsverfahren; öffentlich keine konkrete kleine Fachkundeprüfung oder besondere Übergangserklärung ausgewiesen.

Landkreis Hildesheim:
Standardisierte Seite nennt formal die notwendige Fachkunde, erklärt aber nicht, wo und wie sie aktuell nachgewiesen werden kann.

Landkreis Celle:
Öffentliche Erteilungsseite nennt keine kleine Fachkundeprüfung und keine Prüfstelle.

Stadt Braunschweig:
Ausdrücklicher amtlicher Hinweis, dass seit 2. August 2021 bei der erstmaligen Erteilung vorerst auf den Fachkundenachweis verzichtet wird; spätere Nachreichung bleibt möglich.

Damit ist Braunschweig transparent, während Hannover, Hildesheim und Celle online keine ebenso klare lokale Vollzugserklärung bieten.

Mustertext für eine schriftliche Anfrage:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige, eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi und/oder Mietwagen zu beantragen. Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, ob derzeit ein Fachkundenachweis nach § 48 Absatz 4 Nummer 7 FeV vorzulegen ist, ob eine geeignete Prüfungsstelle bestimmt wurde, für welche Dauer die Fahrerlaubnis erteilt wird und ob sie mit einer auflösenden Bedingung oder späteren Nachreichpflicht versehen wird. Bitte teilen Sie außerdem mit, ob bei einer Erweiterung oder Neuerteilung nach Ablauf andere Regeln gelten als bei einer erstmaligen Erteilung.“

Bitte ergänzt echte Erfahrungen mit Datum und zuständiger Behörde. Besonders gesucht sind aktuelle Bescheide aus Hannover Stadt, Region Hannover, Hildesheim, Celle und Braunschweig.

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