01.08.2026, 07:13#1
Stand 1. August 2026 – worum geht es bei der „kleinen Fachkunde“?
Die sogenannte kleine Fachkunde betrifft Fahrerinnen und Fahrer von Taxen, Mietwagen und Fahrzeugen des gebündelten Bedarfsverkehrs. Sie darf nicht mit der deutlich umfangreicheren IHK-Fachkundeprüfung verwechselt werden, die Unternehmer für die Genehmigung ihres Taxi- oder Mietwagenbetriebs benötigen.
Seit dem 2. August 2021 verlangt § 48 Absatz 4 Nummer 7 Fahrerlaubnis-Verordnung auf dem Papier einen Fachkundenachweis für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Gleichzeitig wurde die frühere Ortskundeprüfung abgeschafft.
Das praktische Problem: Bis heute gibt es keine bundesweit eingeführte Prüfung, keinen allgemein verbindlichen endgültigen Prüfungsablauf und in vielen Ländern keine bestimmte geeignete Prüfungsstelle. Deshalb kann ein Bewerber den gesetzlich genannten Nachweis derzeit regelmäßig gar nicht erbringen.
Die Folge ist ein ungewöhnlicher Schwebezustand: Das Bundesrecht nennt den Nachweis weiterhin als Voraussetzung, die Behörden arbeiten aber mit Übergangs-, Ausnahme- oder Zurückstellungsregelungen. Diese unterscheiden sich in Dauer und Form teilweise deutlich.
Wichtig: Wer heute einen P-Schein beantragt, muss deshalb nicht automatisch irgendwo eine „kleine Fachkundeprüfung“ buchen. Zuerst sollte immer die zuständige Fahrerlaubnisbehörde am eigenen Hauptwohnsitz gefragt werden.
Aktuelle Rechtsgrundlage:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48.html
Dieser Thread ist eine redaktionelle Übersicht und keine individuelle Rechtsberatung.
Die sogenannte kleine Fachkunde betrifft Fahrerinnen und Fahrer von Taxen, Mietwagen und Fahrzeugen des gebündelten Bedarfsverkehrs. Sie darf nicht mit der deutlich umfangreicheren IHK-Fachkundeprüfung verwechselt werden, die Unternehmer für die Genehmigung ihres Taxi- oder Mietwagenbetriebs benötigen.
Seit dem 2. August 2021 verlangt § 48 Absatz 4 Nummer 7 Fahrerlaubnis-Verordnung auf dem Papier einen Fachkundenachweis für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Gleichzeitig wurde die frühere Ortskundeprüfung abgeschafft.
Das praktische Problem: Bis heute gibt es keine bundesweit eingeführte Prüfung, keinen allgemein verbindlichen endgültigen Prüfungsablauf und in vielen Ländern keine bestimmte geeignete Prüfungsstelle. Deshalb kann ein Bewerber den gesetzlich genannten Nachweis derzeit regelmäßig gar nicht erbringen.
Die Folge ist ein ungewöhnlicher Schwebezustand: Das Bundesrecht nennt den Nachweis weiterhin als Voraussetzung, die Behörden arbeiten aber mit Übergangs-, Ausnahme- oder Zurückstellungsregelungen. Diese unterscheiden sich in Dauer und Form teilweise deutlich.
Wichtig: Wer heute einen P-Schein beantragt, muss deshalb nicht automatisch irgendwo eine „kleine Fachkundeprüfung“ buchen. Zuerst sollte immer die zuständige Fahrerlaubnisbehörde am eigenen Hauptwohnsitz gefragt werden.
Aktuelle Rechtsgrundlage:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48.html
Dieser Thread ist eine redaktionelle Übersicht und keine individuelle Rechtsberatung.